Hinweis zur Auslieferung von physischem Gold
Aktuelles 01.09.2016
In einem aktuellen Artikel auf einem Anlegerportal wird die Frage aufgeworfen, ob die Auslieferung des physischen Goldes tatsächlich problemlos möglich ist.
Die Deutsche Börse Commodities GmbH betont, dass Inhaber von Xetra-Gold-Anteilen jederzeit das Recht auf Auslieferung des verbrieften Goldes geltend machen können. Die Auslieferung erfolgt durch eine vom Investor bezeichnete Geschäftsstelle einer Bank. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsstelle diesen Service anbietet, denn die Auslieferung kann nur über die depotführende Bank des Anlegers erfolgen. Sollten bei der depotführenden Bank Fragen oder Probleme auftreten, steht die Deutsche Börse Commodities GmbH jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung - sowohl für Anleger als auch für Banken.
Seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 haben Anleger von der Möglichkeit zur Auslieferung bereits 900 Mal Gebrauch gemacht. Dabei wurden insgesamt 4,5 Tonnen Gold ausgeliefert.