Vorsicht vor Gold-Fakeshops im Internet!
Aktuelles Arnulf Hinkel, Finanzjournalist – 24.01.2022
Die Covid-19-Pandemie hat nicht nur die Nachfrage nach Gold als Wertspeicher befeuert, die Lockdowns haben auch den Onlinehandel angekurbelt – auch von Goldbarren und -münzen. Leider hat dies zu einer rapiden Zunahme von Gold-Fakeshops geführt, vor denen Edelmetallportale wie Gold.de und Goldreporter.de aktuell wieder verstärkt warnen.
So erkennen Sie Fakeshops für Goldbarren und -münzen
Generell wird zur Identifizierung von Fakeshops geraten, ein kritisches Auge auf Impressum und Gütesiegel eines entsprechenden Onlineshops zu werfen, wie die SWR-Wirtschaftsredaktion potenziellen Kunden rät. Dubiose Internetadressen, z.B. mit der Endung „de.com“, könnten ein Hinweis auf einen Fakeshop sein. Auch vor Vorauszahlung wird gewarnt. Diese ist jedoch im Gold-Onlinehandel absolut üblich, denn der Wert des Edelmetalls kann sich zwischen Bestell- und Versanddatum noch ändern. Das wichtigste Merkmal für einen Gold-Fakeshop ist deshalb der verlangte Preis: Selbst im relativ intransparenten Handel mit physischem Gold sollten die Preise aufgrund unterschiedlicher Handelsspannen nicht mehr als 4 bis 5 Prozent vom Tagespreis für Gold abweichen. Laut Goldreporter.de verdienen Goldhändler meist nicht viel mehr als ein Prozent an Barren oder Münzen. Entsprechend deuten Angebote, deren Handelsspanne deutlich über 4 bis 5 Prozent liegen, auf einen Fakeshop hin.
Kostengünstige Alternative: Gold-ETCs mit physischer Besicherung
Für Anleger, die von den Eigenschaften des Edelmetalls als Inflationsschutz und sicherer Hafen profitieren wollen, stellen Gold-ETCs, die zu 100 Prozent mit physischem Gold hinterlegt sind, eine kosteneffiziente Alternative dar. Statt 4 bis 5 Prozent werden z.B. beim Kauf oder Verkauf von Xetra-Gold-Anteilen durchschnittlich weniger als 0,1 Prozent Handelsspanne fällig. Auch um die sichere Verwahrung des Edelmetalls muss sich der Anleger nicht selbst kümmern. Das übernimmt die Emittentin Deutsche Börse Commodities gegen eine Gebühr von 0,36 Prozent der Anlagesumme. Außerdem verbrieft jeder Xetra-Gold-Anteil das Recht des Anlegers auf eine – allerdings gebührenpflichtige – Auslieferung seiner Investition in physischem Gold.
Arnulf Hinkel
Finanzjournalist