Werbung

FAQs

Antworten zu den häufigsten Fragen

Wie können Anleger Xetra-Gold ordern?

Xetra-Gold® mit der Wertpapierkennnummer (WKN) A0S9GB und der ISIN DE000A0S9GB0 kann über jedes Wertpapier-Ordersystem (z.B. das der depotführenden Bank), das Anschluss an das elektronische Handelssystem Xetra gewährt, gekauft werden. Zusätzlich wird Xetra-Gold am Frankfurter Parkett und an verschiedenen Regionalbörsen gehandelt. Xetra-Gold wird in Deutschland, Österreich, Luxemburg, den Niederlanden und in Großbritannien öffentlich angeboten.

Ist Xetra-Gold voll durch Gold gedeckt?

Xetra-Gold ist zu 100 Prozent durch Gold gedeckt. Das Gold ist zu 95 Prozent in physischer Form in den Tresoren der Clearstream – dem deutschen Zentralverwahrer für Wertpapiere – eingelagert. Der restliche Teil des Goldes wird als Lieferansprüche auf Gold gegen die Umicore AG & Co. KG, Hanau unterhalten.

Wie sicher wird das Gold verwahrt?

Der physische Deckungsbestand hinter Xetra-Gold lagert nach hohen Sicherheitsstandards im deutschen Zentraltresor für Wertpapiere, in dem Werte über mehrere Billionen Euro verwahrt werden.

Ist das Gold gegen Verlust versichert?

Das physische Gold ist bis zu einer Höhe von 125 Mio. Euro pro Kalenderjahr gegen unbeabsichtigten Verlust versichert. Größere Deckungshöhen werden von Sicherheitsexperten als nicht notwendig angesehen.

Welche Kosten entstehen bei Verwahrung?

Für die Verwahrung fallen Entgelte in Höhe von 0,025 Prozent an, die von der Clearstream Banking AG, der Verwahrstelle, monatlich im Rahmen der Depotentgelt-Berechnung in Abzug gebracht werden. Inwieweit dieses Entgelt (zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer) an den Anleger weiterbelastet wird, hängt von dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer von Xetra-Gold und seiner depotführenden Bank ab.

Wie funktioniert die Auslieferung?

Anleger wenden sich zur Auslieferung von Gold an ihre Hausbank. Aus operativen Gründen kann Gold nur an eine Geschäftsstelle einer Bank ausgeliefert werden. Der Kundenberater des Anlegers beantragt beim depotführenden Institut der Hausbank die Auslieferung. Eine genauere Prozessbeschreibung findet sich auf www.xetra-gold.com.

Was bedeutet die Entscheidung des BFH bzgl. der Abgeltungssteuer für Xetra-Gold-Anleger?

Die Entscheidung des BFH besagt, dass auf Gewinne aus dem Verkauf oder der Einlösung von Xetra-Gold-Anteilscheinen keine Abgeltungssteuer mehr erhoben wird, wenn eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten eingehalten wurde. Banken könnten allerdings so lange Abgeltungssteuer einziehen, bis die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen angepasst wird. Deshalb sind Anleger gut beraten, bei künftigen Erträgen aus Xetra-Gold selbst zu prüfen, ob ihre Bank nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten die Abgeltungssteuer weiterhin einzieht und sollte bei Bedarf sofort Einspruch einlegen. Das gilt auch für bereits getätigte Geschäfte, bei denen die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Was bedeutet diese Entscheidung des BFH für Anleger, die in Gold investieren wollen?

Zu den verschiedenen Vorteilen, die Xetra-Gold zum erfolgreichsten Goldprodukt an der Börse gemacht haben, ist ein weiterer hinzugekommen: die Befreiung der aus Xetra-Gold-Geschäften entstandenen Gewinne von der Abgeltungssteuer, wenn eine Mindesthaltedauer von zwölf Monaten vorliegt. Xetra-Gold bietet Anlegern, die an der Entwicklung des Goldpreises partizipieren wollen, eine Kombination von Produkteigenschaften, die kein anderes goldbasiertes Kapitalmarktinstrument für sich beanspruchen kann. Auch dem direkten Erwerb von Goldbarren ist Xetra-Gold in vielerlei Hinsicht überlegen.

Die Deutsche Börse Commodities GmbH stellt hier ausschließlich Informationen zur Orientierung bereit. Diese ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Jeder Einzelfall sollte durch einen Steuerberater geprüft werden.

Welche Chancen und Risiken verbinden sich mit Kauf von Xetra-Gold?

Chancen

  • Stabilisierung des Portfolios:
    Xetra-Gold bildet den Wert des Rohstoffes Gold weitgehend ab, der sich nahezu unabhängig von anderen Wertpapieren entwickelt. Als Portfoliobeimischung lässt sich das Risiko streuen und das Portfolio stabilisieren.
  • Partizipation an Entwicklung des Goldpreises:
    Bei anhaltend starker Rohstoffnachfrage und gleich bleibender Förderkapazität eröffnet Xetra-Gold attraktive Ertragschancen.
  • Verbriefung:
    Jede einzelne Xetra-Gold Schuldverschreibung räumt dem Investor das Recht ein, von der Emittentin die Lieferung von einem Gramm Gold oder, wenn ein Investor aus rechtlichen Gründen keine Lieferung von Gold erhalten darf, die Rückzahlung von Xetra-Gold zum Rückzahlungsbetrag zu verlangen.

Risiken

  • Marktrisiko:
    Durch den Erwerb von Xetra-Gold sind Investoren aus wirtschaftlicher Sicht in Gold investiert und tragen das Marktrisiko in Bezug auf Gold. Bei einem Sinken des Goldpreises kann es zu einer teilweisen oder vollständigen Entwertung des investierten Kapitals kommen. Da neben dem Goldpreis auch weitere Faktoren (z. B. die Bonität der Emittentin) preisbildend sind, kann der Wert von Xetra-Gold vom Wert eines Gramms Gold abweichen.
  • Kein wirtschaftliches Eigentum an Gold:
    Investoren in Xetra-Gold erwerben die in den Schuldverschreibungen verbrieften Ansprüche. Hinsichtlich des für die Emittentin verwahrten Goldes in physischer Form bzw. der der Emittentin zustehenden Buchgoldansprüche erwerben Investoren weder ein Eigentumsrecht/wirtschaftliches Eigentum noch ein Sicherungsrecht.Verlustrisiko:Das Gold in physischer Form, das durch die Clearstream Banking AG für die Emittentin verwahrt wird, ist einem Verlustrisiko ausgesetzt. Verwirklicht sich bei der Emittentin ein solches Verlustrisiko, würde dies mangels anderer zur Verfügung stehender Vermögenswerte voraussichtlich die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihre Verpflichtungen aufgrund der Schuldverschreibung zu erfüllen.
  • Handelbarkeit:
    Es besteht keine Gewähr, dass sich ein Sekundärmarkt für Xetra-Gold entwickelt. Das birgt das Risiko, dass Investoren Xetra-Gold nicht oder nicht jederzeit im Markt verkaufen können.
  • Vorzeitige Rückzahlung:
    Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung, zu der die Emittentin unter bestimmten Umständen berechtigt ist, besteht das Risiko für Investoren, dass der gezahlte vorzeitige Rückzahlungsbetrag niedriger ist als der Wert von Xetra-Gold vor der Kündigung durch die Emittentin.

Die vorstehende Aufzählung der Risikofaktoren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ausführliche Darstellung aller Risiken, die mit einer Anlage in Xetra-Gold verbunden sind. Es ist ratsam, vor einer Anlage in Xetra-Gold den Prospekt zu lesen und sich mit dem persönlichen Berater in Verbindung zu setzen.

Disclaimer

Die in dieser Liste mit Fragen und Antworten enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Die vollständigen Angaben zum Wertpapier, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem Prospekt zu entnehmen. Dieser ist nebst eventuellen Nachträgen bei der Deutsche Börse Commodities GmbH, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn kostenfrei erhältlich oder kann unter www.xetra-gold.com heruntergeladen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Börse Commodities GmbH wieder und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Soweit die in diesen Fragen und Antworten enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Börse Commodities GmbH für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Daten verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Wird das eingelagerte Gold verliehen?

Nein. Der physische Deckungsbestand hinter Xetra-Gold wird nicht verliehen.

Ist Xetra-Gold währungsgesichert?

Mit Xetra-Gold erwerben Anleger ausschließlich eine Position in Gold gegen Euro. Für Anleger im Euro-Raum besteht daher kein Wechselkursrisiko. Allerdings orientiert sich der Preis von Xetra-Gold am Weltmarktpreis für Gold und den jeweils aktuellen Wechselkursen.

Welcher Goldpreis ist für Xetra-Gold relevant?

Der Preis von Xetra-Gold orientiert sich am Weltmarktpreis für Gold unter Berücksichtigung der aktuellen Wechselkurse. An den Weltmärkten wird Gold in der Regel in US-Dollar pro Feinunze quotiert, eine Feinunze entspricht 31,1035 Gramm.

Welche Kosten entstehen bei Kauf/Verkauf?

Beim Kauf und Verkauf von Xetra-Gold entstehen ausschließlich die für Wertpapiertransaktionen an Börsen üblichen Entgelte, die Anlegern von Banken in Rechnung gestellt werden. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben, ebenso fallen keine Managementgebühren an.

Welche Kosten entstehen bei Auslieferung?

Der Anleger kann jederzeit seinen in Xetra-Gold verbrieften Anspruch auf Lieferung von einem Gramm Gold je Schuldverschreibung geltend machen. Die Kosten hierfür schließen Formung von Goldbarren, Verpackung, Transport, Versicherung und ein Abwicklungsentgelt von Clearstream ein. Die Höhe ist abhängig von der Menge des auszuliefernden Goldes und dem Standort der Hausbank des Anlegers. Sie sind z.B. bei Lieferung eines Kilobarrens in etwa mit der Handelsspanne vergleichbar, die beim Direkterwerb eines Kilobarrens bei einer Bank oder einem Goldhändler anfallen: EUR 275 innerhalb Deutschlands, EUR 1.475 bei Lieferung nach Großbritannien. Detaillierte Auskünfte zum Prozess der Auslieferung und zu den damit verbundenen Kosten sind über ein separates Dokument abrufbar.

Wie wird Xetra-Gold im Kontext der Abgeltungsteuer behandelt?

Gute Nachrichten für Xetra-Gold-Anleger: Gewinne sind nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten steuerfrei.

Nachdem in erster Instanz bereits das Finanzgericht Münster (Az. 12 K 3284/13 E vom 14.03.2014) und das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 9 K 4022/12 vom 23.06.2014) entschieden hatten, dass es sich bei Xetra-Gold um keine Kapitalforderung, sondern um eine Forderung auf Sachleistung handele, bestätigte jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) als oberstes deutsches Finanzgericht diese Urteile (VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12.05.2015). Der BFH wies die Revisionen der Finanzämter als unbegründet zurück. Damit wurde in letzter Instanz festgestellt, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten nicht unter die Abgeltungssteuer fallen – im Gegensatz zu Gewinnen aus anderen Wertpapieren wie zum Beispiel Aktien, Fondsbeteiligungen oder Zertifikaten.

Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen sei – wie etwa bei Goldbarren oder -münzen. Denn bei Xetra-Gold handelt es sich um eine an der Börse gehandelte Inhaberschuldverschreibung der Deutsche Börse Commodities GmbH, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewährt. Ob Besitzer von Xetra-Gold-Anteilscheinen von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich das hinterlegte Gold in Barrenform ausliefern zu lassen oder ihre Anteilscheine über die Börse veräußern, spiele laut BFH für die Besteuerung keine Rolle.

Was bedeutet diese Entscheidung des BFH für Xetra-Gold-Anleger, die Einspruch gegen die Besteuerung eingelegt haben?

Die Deutsche Börse Commodities hat bereits in der Vergangenheit Anlegern empfohlen, beim zuständigen Finanzamt Einspruch gegen die Besteuerung von Gewinnen aus Xetra-Gold-Geschäften zu erheben. Anleger, die diesem Rat gefolgt sind, haben mit Verweis auf die Entscheidung des BFH nun eine rechtliche Grundlage, ihren Einspruch erfolgreich durchzusetzen, sofern sie Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten verkauft haben.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einem Goldfonds?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Ein Goldfonds ist das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, die in Goldaktien investiert.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einem Gold-ETF?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Ein Gold-„ETF“ ist eine gedeckte oder ungedeckte Inhaberschuldverschreibung, die einen Zahlungs- oder einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft. ETF steht für Exchange Traded Fund, also ein börsengehandelter Fonds. Korrekter wäre es jedoch, von einer Exchange Traded Commodity (ETC) zu sprechen, da es sich rechtlich gesehen nicht um Fonds handelt, sondern um Inhaberschuldverschreibungen. Auch Xetra-Gold gehört zu den Exchange Traded Commodities.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einer Goldaktie?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Eine Goldaktie ist ein Anteilsschein an einem Gold fördernden Unternehmen, also einer Minen- oder Explorationsgesellschaft.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einem Gold-Zertifikat?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Ein Gold-Zertifikat ist eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Zahlungsanspruch verbrieft, der in seiner Höhe vom Goldpreis abhängt. Beispiele sind Optionsscheine, Mini-Long-/-Short-Futures und Quanto-Zertifikate. Gold-Zertifikate sind nicht durch physisches Gold gedeckt.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einem Goldbarren?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Ein Goldbarren ist physisches Gold, das viele Anleger bei sich zu Hause deponieren, um in Krisen ein universelles Zahlungsmittel zu besitzen.

Disclaimer

Die in dieser Liste mit Fragen und Antworten enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Die vollständigen Angaben zum Wertpapier, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem Prospekt zu entnehmen. Dieser ist nebst eventuellen Nachträgen bei der Deutsche Börse Commodities GmbH, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn kostenfrei erhältlich oder kann unter www.xetra-gold.com heruntergeladen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Börse Commodities GmbH wieder und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Soweit die in diesen Fragen und Antworten enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Börse Commodities GmbH für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Daten verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Newsletter

Interessieren Sie sich für regelmäßige Informationen rund um Xetra-Gold? Dann abonnieren Sie unseren monatlichen, kostenlosen Newsletter mit aktuellen Bestandszahlen, Veranstaltungshinweisen sowie Marktausblicken zum Thema Gold.

Xetra-Gold Newsletter

Schade, dass Sie sich von unserem Newsletter abmelden möchten. Wenn Sie Informationen vermissen, schreiben Sie uns gerne an. Wir freuen uns über Ihr Feedback. Natürlich können Sie sich jederzeit erneut für den Newsletter registrieren.

Xetra-Gold Newsletter

Xetra-Gold-Hotline

Xetra-Gold-Hotline

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten. Und so erreichen Sie uns: 9-18 Uhr MEZ

+49-(0) 69-2 11-1 16 70

xetra-gold(at)deutsche-boerse.com

Für Presseanfragen:  media-relations(at)deutsche-boerse.com

Zum Kontaktformular

Rechtliche Hinweise

Der Zugang zu Produkten und Dienstleistungen auf dieser Website kann für bestimmte Personen oder in einigen Ländern eingeschränkt sein. Diese Website ist nicht an Personen in Ländern / Rechtsordnungen gerichtet, in denen der Vertrieb der auf dieser Website dargestellten Wertpapiere oder die Veröffentlichung von Informationen hierüber verboten ist, sei es aufgrund von Nationalität, Wohnsitz oder aus anderen Gründen. Personen, die solchen Beschränkungen unterliegen, dürfen diese Website nicht benutzen.

Die auf dieser Website beschriebenen Inhalte und Wertpapiere stellen kein Angebot an US-Personen dar und sind nicht an diese gerichtet. Der Zugang zu auf diesen Websites erhältlichen Informationen durch US-Personen ist verboten.

Der Inhalt dieser Webseite und das Angebot der darin dargestellten Finanzinstrumente richtet sich nur an professionelle Kunden im Sinne von Art. 4 Abs. 3 des schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG), welche kein Opting-In gemäß Art. 5 Abs. 5 FIDLEG erklärt haben, sowie an professionelle Kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FIDLEG.

Die Deutsche Börse Commodities GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Verbreitung des Inhalts von Websites gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, denen der Zugang zu auf dieser Website erhältlichen Informationen aufgrund des an ihrem Wohnsitz oder Aufenthaltsort geltenden Rechts oder aufgrund ihres Status verboten ist. Personen, die diese Website aufrufen, erkennen die Nutzungsbedingungen an. Die Nutzungsbedingungen können jederzeit über den Link „Nutzungsbedingungen“ im unteren Bereich der Website aufgerufen werden.

Das Kopieren und Weiterleiten von auf den folgenden Websites eingestellten Informationen ist untersagt.

Der Inhalt der Website www.xetra-gold.com stellt kein Angebot zum Erwerb der hier beschriebenen Wertpapiere dar. Die angezeigten Kurse und Bewertungen sind unverbindlich und dienen ebenso wie andere auf der Website veröffentlichte Informationen lediglich  zu  Informationszwecken. Auf der Website kann der Prospekt für die Wertpapiere eingesehen werden.  Die darin enthaltenen Informationen sollten vom Nutzer vor einer Anlageentscheidung sorgfältig gelesen werden. Die auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung zum Erwerb der auf dieser Website beschriebenen Wertpapiere dar. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen zur Wertentwicklung in der Vergangenheit stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Entwicklungen oder Ergebnisse dar. Obwohl die auf der Website www.xetra-gold.com enthaltenen Informationen Quellen  entnommen  wurden,  die als zuverlässig erachtet wurden, kann für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit keine Gewähr übernommen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Börse Commodities GmbH wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann.